Sie möchten Ihren Führerschein machen? Prima! Die Freiheit der individuellen Mobilität ist heute gefragt wie nie. Die Fahrschule Ghorjani unterstützt Sie auf dem Weg in diese Freiheit.

Hier ein paar Antworten auf die häufigsten Fragen:

 

Was brauche ich für den Führerschein?

Sie benötigen dafür:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    Bei Führerscheinbewerbern aus Nicht-EU-Staaten benötigen Sie den Reisepass, den eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) und eine Meldebestätigung
    Der Personalausweis oder Reisepass muss mindestens bis zum Erwerb der Fahrerlaubnis gültig sein.
  • Zwei biometrische Passfotos
  • Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Erste Hilfe), die nicht älter als 2 Jahre ist
    Sie können übrigens auch die Bescheinigung für die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer vorlegen
  • Eine Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest (nach §12 Fahrerlaubnisverordnung)
    Diese Sehtest kostet überall € 6,43 - lassen Sie sich also nicht irritieren und zahlen Sie keinesfalls mehr!

 

Wie lange dauert die Ausbildung und wann kann ich meinen Führerschein haben?

Die Ausbildung zum Führerschein ist sehr umfangreich und ein Lernerfolg ist sehr individuell. Daher können wir leider nicht vorhersagen, wie lange einzelne Fahrschülerinnen und Fahrschüler für den theoretischen und den praktischen Unterricht benötigen.

 

Wieviele Theoriestunden brauche ich?

Für die Fahrerlaubnis Klasse B, BE und B96 sind zwölf allgemeine Themen und zwei klassenspezifische Themen vorgesehen. Sie müssen am Unterricht zu allen 14 Themen teilgenommen haben. Eine Zulassung zur theoretischen Prüfung ist vorher leider auch dann nicht möglich, wenn Sie alle Vortests bestehen.

 

Wieviele Fahrstunden werde ich brauchen?

Da jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler anders lernt, können wir leider keine pauschale Aussage treffen. Die Erfahrung zeigt uns aber, dass der Durchschnitt bei etwa 30 Fahrstunden liegt. Um die gesetzlich vorgeschriebenen zwölf Pflichtfahrten (Autobahn, Landstraße, Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit) kommt man allerdings nicht herum.

 

Wann kann ich meine erste Fahrstunde haben?

In aller Regel beginnen wir mit der praktischen Ausbildung dann, wenn die theoretische Ausbildung abgeschlossen ist, das heißt nach dem theoretischen Unterricht zu Thema 14 können Sie ihre erste Fahrstunde bekommen. Von dieser Regelung weichen wir nur in Ausnahmefällen ab. Der Grund: Wenn der theoretische Unterricht noch nicht beendet und die theoretische Prüfung noch nicht bestanden ist, kann es leicht zu unnötigen Wartezeiten in der praktischen Ausbildung kommen. Das führt dann zu Problemen in der praktischen Ausbildung, die meist mit Mehrkosten für Sie verbunden sind.

 

Ich habe morgen oder übermorgen einen Termin für eine Fahrstunde, bin aber leider krank - was mache ich?

Kein Problem: Rufen Sie uns einfach an und wir stornieren die Fahrstunden für Sie. Das geht selbstverständlich auch für Prüfungstermine.

 

Ich habe beim Theorieunterricht ein Thema verpasst - muss ich wirklich so lange warten, bis das Thema im nächsten Kurs wieder drankommt?

Leider ja. Der Gesetzgeber sagt ganz klar, dass die 14 Themen für jeden Fahrschüler Pflicht sind. Deshalb lässt sich die Wartezeit leider nicht vermeiden.